Die Digitalisierung ist aus der modernen Gesellschaft nicht mehr wegzudenken.
In vielen Bereichen steht die Digitalisierung noch in den Startlöchern aber der Veränderungsprozess wird gerade auch in der Wirtschaft und Verwaltung unaufhaltsam zunehmen.
Als Beispiel soll nur auf die elektronische Erfassung und Aufbewahrung von Eingangsrechnungen hingewiesen werden,
das sogenannte ersetzende Scannen. Das Bundesministerium
der Finanzen geht in seinem Schreiben zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie
zum Datenzugriff, kurz GoBD auch auf die elektronische
Erfassung und Aufbewahrung von Papierdokumenten ein. Die
GoBD fordern dabei auch eine Verfahrensdokumentation für den Digitalisierungsvorgang. Diese muss also in jedem
Unternehmen, dass das ersetzende Scannen anwenden möchte, vorliegen.